[4.1] O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat; aus diesem erschuf Er ihm die Gefährtin, und aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen sich vermehren. Fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet, und (fürchtet Ihn besonders in der Pflege der) Verwandtschaftsbande. Wahrlich, Allah wacht über euch.
[4.3] Und wenn ihr fürchtet, ihr würdet nicht gerecht gegen die Waisen handeln, dann heiratet Frauen, die euch genehm dünken, zwei oder drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, ihr könnt nicht billig handeln, dann (heiratet nur) eine oder was eure Rechte besitzt. Also könnt ihr das Unrecht eher vermeiden.
[4.6] Und prüfet die Waisen, bis sie das heiratsfähige (Alter) erreicht haben; wenn ihr dann an ihnen Verständigkeit wahrnehmet, so gebt ihnen ihren Besitz zurück; und zehrt ihn nicht verschwenderisch und hastig auf, weil sie großjährig würden. Wer reich ist, enthalte sich ganz; und wer arm ist, zehre (davon) nach Billigkeit. Und wenn ihr ihnen ihren Besitz zurückgebt, dann nehmt Zeugen in ihrer Gegenwart. Und Allah genügt zur Rechenschaft.
[4.11] Allah verordnet euch in bezug auf eure Kinder: ein Knabe hat so viel als Anteil wie zwei Mädchen; sind aber (bloß) Mädchen da, und zwar mehr als zwei, dann sollen sie zwei Drittel seiner (des Verstorbenen) Erbschaft haben; ist's nur eines, so hat es die Hälfte. Und für seine Eltern ist je ein Sechstel der Erbschaft, wenn er ein Kind hat; hat er aber kein Kind und seine Eltern sind seine Erben, dann soll seine Mutter ein Drittel haben; und wenn er Geschwister hat, dann soll seine Mutter ein Sechstel erhalten, nach allen etwa von ihm gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Eure Eltern und eure Kinder: ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht Eine Verordnung von Allah - wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.
[4.12] Und ihr habt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie kein Kind haben; haben sie aber ein Kind, dann habt ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und sie haben ein Viertel von eurer Erbschaft, falls ihr kein Kind habt; habt ihr aber ein Kind, dann hat sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um eine Person handelt - männlich oder weiblich -, deren Erbschaft geteilt werden soll, und sie hat weder Eltern noch Kinder, hat aber einen Bruder oder eine Schwester, dann haben diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich in ein Drittel teilen zu (gleichen) Teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung - eine Vorschrift von Allah, und Allah ist allwissend, milde.
[4.18] Doch Vergebung ist nicht für jene, die so lange Böses tun, bis zuletzt, wenn der Tod einem von ihnen naht, er spricht: «Ich bereue nun», noch für die, die als Ungläubige sterben. Ihnen haben Wir schmerzliche Strafe bereitet. [ihren] Willen zu beerben; noch sollt ihr sie widerrechtlich zurückhalten, um (ihnen) einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr ihnen gabt, es sei denn, sie hätten offenbare Schändlichkeit begangen; und geht gütig mit ihnen um. Wenn ihr eine Abneigung gegen sie empfindet, wer weiß, vielleicht empfindet ihr Abneigung gegen etwas, worein Allah aber viel Gutes gelegt hat.
[4.23] Verboten sind euch eure Mütter und eure Töchter und eure Schwestern, eures Vaters Schwestern und eurer Mutter Schwestern, die Bruderstöchter und die Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gesäugt, und eure Milchschwestern, und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter - die in eurem Schutze sind - von euren Frauen, denen ihr schon beigewohnt; doch wenn ihr ihnen noch nicht beigewohnt habt, dann soll's euch keine Sünde sein. Ferner dir Frauen eurer Söhne, die von euren Lenden sind; auch daß ihr zwei Schwestern gleichzeitig habt, außer das sei bereits geschehen; wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.
[4.24] Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt. Eine Verordnung Allahs für euch. Und erlaubt sind euch alle anderen, daß ihr sie sucht mit den Mitteln eures Vermögens, nur in richtiger Ehe und nicht in Unzucht. Und für die Freuden, die ihr von ihnen empfanget, gebt ihnen ihre Morgengabe, wie festgesetzt, und es soll keine Sünde für euch liegen in irgend etwas, worüber ihr euch gegenseitig einigt nach der Festsetzung (der Morgengabe). Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.
[4.25] Und wer von euch es sich nicht leisten kann, freie, gläubige Frauen zu heiraten: dann was eure Rechte besitzt, nämlich eure gläubigen Kriegsgefangenen. Und Allah kennt euren Glauben am besten. Die einen von euch sind von den andern; so heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihre Morgengabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, nicht Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Geilheit schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Das gilt für den unter euch, der sich vor der Sünde fürchtet. Daß ihr euch aber zurückhaltet, ist besser für euch; und Allah ist allverzeihend, barmherzig.
[4.32] Und begehrt nicht das, womit Allah die einen von euch vor den andern ausgezeichnet hat. Die Männer sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst, und die Frauen sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst. Und bittet Allah um Seine Huld. Wahrlich, Allah hat vollkommene Kenntnis von allen Dingen.
[4.34] Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vor den andern ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, laßt sie allein in den Betten und straft sie. Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht keine Ausrede gegen sie; Allah ist hoch erhaben, goß.
[4.35] Und befürchtet ihr ein Zerwürfnis zwischen ihnen, dann bestimmt einen Schiedsrichter aus seiner Sippe und einen Schiedsrichter aus ihrer Sippe. Wenn diese dann Aussöhnung herbeiführen wollen, so wird Allah zwischen ihnen (den Eheleuten) vergleichen. Siehe, Allah ist allwissend, allkundig.
[4.36] Verehrt Allah und setzet Ihm nichts zur Seite, und (erweiset) Güte den Eltern, den Verwandten, den Waisen und den Bedürftigen, dem Nachbarn, der ein Anverwandter, und dem Nachbarn, der ein Fremder ist, dem Gefährten an eurer Seite und dem Wanderer und denen die eure Rechte besitzt. Wahrlich, Allah liebt nicht die Stolzen, die Prahler;
[4.43] O die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr nicht bei Sinnen seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit - ausgenommen als Reisende unterwegs -, bis ihr gebadet habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise (im Zustande der Unreinheit), oder einer von euch kommt vom Abtritt und wenn ihr Frauen berührt habt und findet kein Wasser, dann nehmt reinen Sand und reibt euch damit Gesicht und Hände. Wahrlich, Allah ist nachsichtig, allverzeihend.
[4.46] Es gibt welche unter den Juden, die Worte aus ihren Stellungen verdrehen und sagen: «Wir hören und wir gehorchen nicht», und «Höre, ohne gehört zu werden», und «Sei uns nachsichtig», indem sie mit ihren Zungen lügen und den Glauben verlästern. Und hätten sie gesagt: «Wir hören und wir gehorchen», und «Höre», und «Schaue gnädig auf uns», es wäre besser für sie gewesen und aufrechter. Doch Allah hat sie von Sich gewiesen um ihres Unglaubens willen; also glauben sie nur wenig.
[4.47] O ihr, denen die Schrift gegeben wurde, glaubet an das, was Wir herabsandten, bestätigend das, was (schon) bei euch ist, bevor Wir einige der Führer vernichten und sie umlegen auf ihre Rücken oder sie verfluchen, wie Wir die Sabbatleute verfluchten. Und Allahs Befehl wird vollzogen werden.
[4.59] O die ihr glaubt, gehorchet Allah und gehorchet dem Gesandten und denen, die Befehlsgewalt unter euch haben. Und wenn ihr in etwas uneins seid, so bringet es vor Allah und den Gesandten, so ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag. Das ist das Beste und am Ende auch das Empfehlenswerteste.
[4.64] Und Wir entsandten nur darum einen Gesandten, daß ihm gehorcht würde nach Allahs Gebot. Und wären sie zu dir gekommen, nachdem sie sich versündigt, und hätten Allahs Verzeihung erfleht und hätte der Gesandte (auch) für sie um Verzeihung gebeten, sie hätten gewiß Allah mitleidsvoll vergebend, barmherzig gefunden.
[4.77] Hast du nicht Kunde von denen, welchen gesagt wurde: «Zügelt eure Hände, verrichtet das Gebet und zahlet die Zakat»? Doch wenn ihnen Kampf verordnet wurde, da fürchtete ein Teil von ihnen die Menschen, wie die Furcht vor Allah oder mit noch größerer Furcht; und sie sagten: «Unser Herr, warum hast Du uns Kampf verordnet? Möchtest Du uns nicht noch eine Weile Aufschub gewähren?» Sprich: «Der Vorteil dieser Welt ist gering und das Jenseits wird besser sein für den Gottesfürchtigen; und kein Quentchen Unrecht sollt ihr erleiden.»
[4.78] Wo ihr auch sein mögt, der Tod ereilt euch doch, und wäret ihr in hohen Burgen. Und wenn ihnen Gutes begegnet, sagen sie: «Das ist von Allah»; und wenn ihnen Schlimmes begegnet, sagen sie: «Das ist von dir.» Sprich: «Alles ist von Allah.» Was ist diesem Volk widerfahren, daß sie so weit davon sind, etwas zu begreifen?
[4.81] Und sie sagen: «Gehorsam (ist unser Leitsatz)»; doch wenn sie von dir gehen, dann ersinnt ein Teil von ihnen Anschläge gegen das, was du gesagt. Allah aber zeichnet alles auf, was sie an Anschlägen ersinnen. So wende dich von ihnen ab und vertraue auf Allah. Und Allah genügt als Vertrauensperson.
[4.83] Und wenn etwas von Frieden oder Furcht zu ihnen dringt, verbreiten sie es; hätten sie es aber vor den Gesandten und vor jene gebracht, die unter ihnen Befehlsgewalt haben, dann würden sicherlich die unter ihnen, die es entschleiern können, es verstanden haben. Und wäre nicht Allahs Gnade über euch und Seine Barmherzigkeit, ihr wäret alle dem Satan gefolgt, bis auf einige wenige.
[4.88] Was ist denn euch widerfahren, daß ihr in zwei Parteien gespalten seid gegenüber den Heuchlern? Und Allah hat sie verstoßen um dessentwillen, was sie begangen. Wolltet ihr einem den Weg weisen, den Allah ins Verderben hat gehen lassen? Und wen Allah ins Verderben gehen läßt, für den findest du keinen Weg.
[4.89] Sie wünschen, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so daß ihr alle gleich seiet. Nehmet euch daher keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswandern auf Allahs Weg. Und wenn sie sich abkehren, dann ergreifet sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmet euch keinen von ihnen zum Freunde oder zum Helfer;
[4.90] Außer denen, die Verbindung haben mit einem Volke, mit dem ihr ein Bündnis habt, und die zu euch kommen, weil ihre Herzen davor zurückschrecken, wider euch oder wider ihr eigenes Volk zu kämpfen. Und wenn Allah es wollte, Er hätte ihnen Macht über euch geben können, dann hätten sie sicherlich wider euch gekämpft. Darum, wenn sie sich von euch fernhalten und nicht wider euch kämpfen, sondern euch Frieden bieten: dann hat Allah euch keinen Weg gegen sie erlaubt.
[4.91] Ihr werdet noch andere finden, die wünschen, in Frieden mit euch und in Frieden mit ihrem eigenen Volk zu sein. Sooft sie wieder zur Feindseligkeit verleitet werden, stürzen sie kopfüber hinein. Wenn sie sich also nicht von euch fernhalten noch euch Frieden bieten noch ihre Hände zügeln, dann ergreifet sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet. Denn gegen diese haben Wir euch volle Gewalt gegeben. [das] nicht kann: dann zwei Monate hintereinander fasten - eine Barmherzigkeit von Allah. Und Allah ist allwissend, allweise.
[4.92] Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: dann die Befreiung eines gläubigen Sklaven und Blutgeld an seine Erben, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er (der Getötete) aber von einem Volk, das euch feind ist, und ist er (der Totschläger) gläubig: dann die Befreiung eines gläubigen Sklaven; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt: dann das Blutgeld an seine Erben und die Befreiung eines gläubigen Sklaven. Wer
[4.94] O die ihr glaubt, wenn ihr auszieht auf Allahs Weg, so stellt erst gehörig Nachforschung an und sagt nicht zu jedem, der euch den Friedensgruß bietet: «Du bist kein Gläubiger.» Ihr trachtet nach den Gütern des irdischen Lebens doch bei Allah ist des Guten Fülle. Also waret ihr einst, dann aber hat Allah Seine Huld über euch ergoßen; darum stellt erst gehörig Nachforschung an. Siehe, Allah ist eures Tuns wohl kundig.
[4.95] Die unter den Gläubigen, die stillsitzen - ausgenommen die Gebrechlichen -, und die, welche für Allahs Sache ihr Gut und Blut einsetzen im Streit, sie sind nicht gleich. Allah hat die mit ihrem Gut und Blut Streitenden im Range erhöht über die Stillsitzenden. Einem jeden aber hat Allah Gutes verheißen; doch die Gottesstreiter hat Er vor den Stillsitzenden ausgezeichnet durch einen großen Lohn -
[4.97] Zu jenen, die - Unrecht gegen sich selbst tuend - von Engeln dahingerafft werden, werden diese sprechen: «Wonach strebtet ihr?» Sie werden antworten: «Wir wurden als Schwache im Lande behandelt.» Da sprechen jene: «War Allahs Erde nicht weit genug für euch, daß ihr darin hättet auswandern können?» Sie sind es, deren Aufenthalt die Hölle sein wird, und übel ist die Bestimmung,
[4.100] Wer für die Sache Allahs auswandert, der wird auf Erden genug Stätten der Zuflucht und der Fülle finden. Und wer sein Haus verläßt und auswandert auf Allahs und Seines Gesandten Weg und dabei vom Tode ereilt wird, dessen Lohn obliegt sodann Allah, und Allah ist allverzeihend, barmherzig.
[4.102] Und wenn du unter ihnen bist und für sie das Gebet anführst, soll ein Teil von ihnen bei dir stehen, doch sollen sie ihre Waffen aufnehmen. Und wenn sie ihre Niederwerfungen vollführt haben, so sollen sie hinter euch treten, und eine andere Abteilung, die noch nicht gebetet hat, soll vortreten und mit dir beten; doch sollen sie auf ihrer Hut sein und ihre Waffen bei sich haben. Die Ungläubigen sähen es gerne, daß ihr eure Waffen und euer Gepäck außer acht ließet, so daß sie euch plötzlich überfallen könnten. Und es soll keine Sünde für euch sein, wenn ihr, falls ihr durch Regen leidet oder krank seid, eure Waffen ablegt. Seid jedoch (immer) auf eurer Hut. Wahrlich, Allah hat für die Ungläubigen schmähliche Strafe bereitet.
[4.113] Und wäre nicht Allahs Gnade gegen dich und Seine Barmherzigkeit, ein Teil von ihnen hätte beschlossen, dich ins Verderben zu stürzen. Doch nur sich selbst stürzen sie ins Verderben, und dir können sie keinerlei Schaden tun. Allah hat das Buch und die Weisheit zu dir niedergesandt und dich gelehrt, was du nicht wußtest, und groß ist Allahs Gnade über dir.
[4.114] Nichts Gutes ist in den meisten ihrer geheimen Besprechungen, es seien denn (Besprechungen) von solchen, die zur Mildtätigkeit oder zur Güte oder zum Friedenstiften unter den Menschen ermahnen. Und wer das tut im Trachten nach Allahs Wohlgefallen, dem werden Wir bald einen großen Lohn gewähren.
[4.119] Wahrlich, ich will sie irreleiten; wahrlich, ich will eitle Wünsche in ihnen erregen; wahrlich, ich will sie aufreizen, und sie werden dem Vieh die Ohren abschneiden; wahrlich, ich will sie aufreizen, und sie werden Allahs Schöpfung verunstalten.» Und wer sich Satan zum Freund nimmt statt Allah, der hat sicherlich einen offenkundigen Verlust erlitten.
[4.127] Und sie fragen dich um Belehrung über die Frauen. Sprich: «Allah hat euch Belehrung über sie gegeben. Und das, was euch in dem Buch vorgetragen wird, betrifft die Waisenmädchen, denen ihr nicht gebt, was für sie vorgeschrieben ist, und die ihr doch zu heiraten wünscht, und die Schwachen unter den Kindern - und daß ihr Billigkeit gegen die Waisen übt. Und was ihr Gutes tut, fürwahr, Allah weiß es wohl.»
[4.128] Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann rohe Behandlung oder Gleichgültigkeit befürchtet, so soll es keine Sünde für sie beide sein, wenn sie sich auf geziemende Art miteinander versöhnen; denn Versöhnung ist das Beste. Die Menschen sind der Gier zugänglich. Tut ihr jedoch Gutes und seid gottesfürchtig, dann ist Allah kundig eures Tuns.
[4.129] Und ihr könnt kein Gleichgewicht zwischen (euren) Frauen halten, so sehr ihr es auch wünschen möget. Aber neigt euch nicht gänzlich (einer) zu, also daß ihr die andere gleichsam in der Schwebe lasset. Und wenn ihr es wiedergutmacht und recht handelt, dann ist Allah allverzeihend, barmherzig.
[4.131] Allahs ist, was in den Himmeln und was auf Erden ist. Und Wir haben jenen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, und euch selbst auf die Seele gebunden, Allah zu fürchten. Wenn ihr jedoch ablehnt, dann ist Allahs, was in den Himmeln und was auf Erden ist; und Allah ist Sich Selbst genügend, preiswürdig.
[4.135] O die ihr glaubt, seid fest in Wahrung der Gerechtigkeit und Zeugen für Allah, mag es auch gegen euch selbst oder gegen Eltern und Verwandte sein. Ob Reicher oder Armer, Allah hat über beide mehr Rechte. Darum folget nicht niedern Begierden, damit ihr billig handeln könnt. Und wenn ihr (die Wahrheit) verhehlet oder (ihr) ausweichet, dann ist Allah wohl kundig eures Tuns.
[4.136] O ihr Gläubigen, glaubet an Allah und Seinen Gesandten und an das Buch, das Er Seinem Gesandten herabgesandt hat, und an die Schrift, die Er zuvor herabsandte. Und wer nicht an Allah und Seine Engel und Seine Bücher und Seine Gesandten und an den Jüngsten Tag glaubt, der ist wahrlich weit irregegangen.
[4.140] Und Er hat euch schon in dem Buch offenbart: wenn ihr hört, daß die Zeichen Allahs geleugnet und verspottet werden, dann sitzet nicht bei ihnen (den Spöttern), bis sie zu einem anderen Gespräch übergehen; ihr wäret sonst wie sie. Wahrlich, Allah wird die Heuchler und die Ungläubigen allzumal in der Hölle versammeln;
[4.141] Die (auf Nachrichten) über euch harren. Wenn euch ein Sieg von Allah beschieden wird, sagen sie: «Waren wir nicht mit euch?» Haben aber die Ungläubigen Erfolg, sagen sie: «Haben wir nicht Überhand bekommen über euch und euch vor den Gläubigen beschützt?» Also wird Allah richten zwischen euch am Tage der Auferstehung; und Allah wird niemals die Ungläubigen obsiegen lassen über die Gläubigen.
[4.153] Das Volk der Schrift verlangt von dir, daß du ein Buch vom Himmel zu ihnen herabgelangen lassest. Aber von Moses forderten sie etwas Größeres als dies, da sie sagten: «Zeig uns Allah offensichtlich!» Da ereilte sie vernichtende Strafe ob ihres Frevels. Dann nahmen sie sich das Kalb, nachdem ihnen doch deutliche Zeichen zuteil geworden waren, aber Wir vergaben sogar das. Und Wir verliehen Moses offenbare Gewalt.
[4.157] Und wegen ihrer Rede: «Wir haben den Messias, Jesus, den Sohn der Maria, den "Gesandten" Allahs, getötet»; während sie ihn doch weder erschlugen noch den Kreuzestod erleiden ließen, sondern er erschien ihnen nur gleich (einem Gekreuzigten); und jene, die in dieser Sache uneins sind, sind wahrlich im Zweifel darüber; sie haben keine (bestimmte) Kunde davon, sondern folgen bloß einer Vermutung; und sie haben darüber keine Gewißheit.
[4.162] Die unter ihnen aber, die fest gegründet im Wissen sind, und die Gläubigen, die da an das glauben, was zu dir hinabgesandt ward und was vor dir hinabgesandt worden, und (vor allem) die, die das Gebet verrichten und die Zakat zahlen und an Allah glauben und an den Jüngsten Tag - ihnen allen werden Wir gewiß einen großen Lohn gewähren.
[4.171] O Volk der Schrift, übertreibt nicht in eurem Glauben und saget von Allah nichts als die Wahrheit. Der Messias, Jesus, Sohn der Maria, war nur ein Gesandter Allahs und eine frohe Botschaft von Ihm, die Er niedersandte zu Maria, und eine Gnade von Ihm. Glaubet also an Allah und Seine Gesandten, und saget nicht: «Drei.» Lasset ab - ist besser für euch. Allah ist nur ein Einiger Gott. Fern ist es von Seiner Heiligkeit, daß Er einen Sohn haben sollte. Sein ist, was in den Himmeln und was auf Erden ist; und Allah genügt als Beschützer.
[4.176] Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: «Allah belehrt euch über Kalála: Wenn ein Mann stirbt und kein Kind hinterläßt, aber eine Schwester hat, dann soll sie die Hälfte von seiner Erbschaft haben; und er soll sie beerben, wenn sie kein Kind hat. Sind aber zwei Schwestern da, dann sollen sie zwei Drittel von seiner Erbschaft haben. Und wenn sie Brüder und Schwestern sind, dann sollen die männlichen (Erben) den Anteil von zwei weiblichen erhalten. Allah macht euch das klar, damit ihr nicht irrt; und Allah weiß alle Dinge wohl.»
